Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 18.03.2008 - 6 E 4383/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 50 Abs 1 S 1 EnteigG HE
Erschwerung des Grundstückszugangs; Rechtsweg für Entschädigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Erschwerung des Grundstückszugangs; Rechtsweg für Entschädigung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 24.02.1998 - 14 UE 1897/91
Prozeßhindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit; Prüfung der Rechtswegfrage …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2008 - 6 E 4383/07
Allerdings ist der Hess. VGH in seinem Urteil vom 24.02.1998 (Az. 14 UE 1897/91, NVwZ-RR 1999, 102) davon ausgegangen, dass sich die Verfahrensverweisung in § 42 Abs. 3 S. 1 BImSchG (gemeint ist wohl § 42 Abs. 3 S. 2 BImSchG) nur auf das die Höhe einer zu leistenden Entschädigung betreffende behördliche Festsetzungsverfahren bezieht und Rechtswegverweisungen an die ordentlichen Gerichte in den in Bezug genommenen Landesenteignungsgesetzen nicht umfasst (vgl. Leitsatz 4).Einer solchen einheitlichen Geltendmachung widerspräche es auch anzunehmen, einen Streit über eine Entschädigungspflicht dem Grunde nach den Verwaltungsgerichten, einen Streit über Art und Höhe einer zu leistenden Entschädigung dagegen den Zivilgerichten zuzuweisen, wie dies vom Hess. VGH in seinem Urteil vom 24.02.1998 (a.a.O.) noch vertreten worden war.
- BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2008 - 6 E 4383/07
Für Entschädigungsansprüche aus enteignendem Eingriff ergibt sich dies nach § 40 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 1 1. Alt. VwGO (…Sodan / Ziekow, VwGO, 2. Auflage, § 40 Rdnr. 539;… Eyermann, VwGO, 12. Auflage, § 40 Rdnr. 109; wohl auch BVerwG, Urteil vom 24.06.1993 - 7 C 26/92, BVerwGE 94, 1 Rdnr. 43, zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
Entschädigungsansprüche des Straßenanliegers nach § 15 Abs 3 StrG BW wegen …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2008 - 6 E 4383/07
Die Kammer ist mit dem VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 17.12.2004 - 5 S 1914/03, NVwZ-RR 2005, 745) der Auffassung, dass es sich bei diesem Anspruch um einen Fall der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG handelt.